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   LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04   

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https://dejure.org/2005,36577
LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04 (https://dejure.org/2005,36577)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04 (https://dejure.org/2005,36577)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. April 2005 - 3 Sa 2284/04 (https://dejure.org/2005,36577)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Feststellungsinteresse für Betriebskontenkorrektur

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständige Betriebskontenkorrektur gegenüber der SOKA Bau durchsetzbar? (IBR 2006, 1166)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04
    Ein Verschulden des Schuldners entfällt nur dann, wenn dieser die Rechtslage sorgfältig hat prüfen lassen und sie auch dann noch als unklar zu bezeichnen wäre (allgemeine Meinung; vgl. etwa BAG 8 AZR 503/91 vom 12.11.1992, DB 93, 1037; BAG 2 AZR 391/01 vom 13.7.2002; Palandt-Heinrichs BGB 63. Aufl. § 276 Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04
    Dementsprechend ist eine solche Auslegung des Antrags zu 1, die sich anhand des erkennbaren Klageziels danach zu richten hat, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und der .Recht verstandenen Interessenlage der klagenden Partei entspricht, im Streitfall geboten (vgl. dazu etwa BAG 4 AZR 327/93 vom 15.6.1994, AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen; Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. Rdnr. 25 vor § 128 und § 256 Rdnr. 15c); der Beklagte selbst hat dies in seiner Berufungserwiderung zutreffend erkannt.
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04
    Ein Verschulden des Schuldners entfällt nur dann, wenn dieser die Rechtslage sorgfältig hat prüfen lassen und sie auch dann noch als unklar zu bezeichnen wäre (allgemeine Meinung; vgl. etwa BAG 8 AZR 503/91 vom 12.11.1992, DB 93, 1037; BAG 2 AZR 391/01 vom 13.7.2002; Palandt-Heinrichs BGB 63. Aufl. § 276 Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).
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