Rechtsprechung
LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Feststellungsinteresse für Betriebskontenkorrektur
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbstständige Betriebskontenkorrektur gegenüber der SOKA Bau durchsetzbar? (IBR 2006, 1166)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.08.2004 - 97 Ca 74333/03
- LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01
Annahmeverzug; Zinsen
Auszug aus LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04
Ein Verschulden des Schuldners entfällt nur dann, wenn dieser die Rechtslage sorgfältig hat prüfen lassen und sie auch dann noch als unklar zu bezeichnen wäre (allgemeine Meinung; vgl. etwa BAG 8 AZR 503/91 vom 12.11.1992, DB 93, 1037; BAG 2 AZR 391/01 vom 13.7.2002;… Palandt-Heinrichs BGB 63. Aufl. § 276 Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst
Auszug aus LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04
Dementsprechend ist eine solche Auslegung des Antrags zu 1, die sich anhand des erkennbaren Klageziels danach zu richten hat, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und der .Recht verstandenen Interessenlage der klagenden Partei entspricht, im Streitfall geboten (vgl. dazu etwa BAG 4 AZR 327/93 vom 15.6.1994, AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen;… Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. Rdnr. 25 vor § 128 und § 256 Rdnr. 15c); der Beklagte selbst hat dies in seiner Berufungserwiderung zutreffend erkannt. - BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91
Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum
Auszug aus LAG Berlin, 12.04.2005 - 3 Sa 2284/04
Ein Verschulden des Schuldners entfällt nur dann, wenn dieser die Rechtslage sorgfältig hat prüfen lassen und sie auch dann noch als unklar zu bezeichnen wäre (allgemeine Meinung; vgl. etwa BAG 8 AZR 503/91 vom 12.11.1992, DB 93, 1037; BAG 2 AZR 391/01 vom 13.7.2002;… Palandt-Heinrichs BGB 63. Aufl. § 276 Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).